1. Die Geschäftsbedingungen gelten in den Konferenz- und Banketträumen sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen.
    Sie gelten entsprechend für alle anderen Räume, die das Restaurant Parkcafé zur Verfügung stellt.
  2. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er dem Restaurant Parkcafé gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.
  3. Aufträge werden für das Restaurant Parkcafé erst verbindlich, wenn sie durch das Restaurant schriftlich bestätigt sind und die Raummiete dem Veranstalter in Rechnung gestellt wurde und von diesem beglichen ist. Auch sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen von Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  4. Für den Fall von Stornierungen sind die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Bereitstellungskosten zu zahlen. Ihre Höhe ergibt sich aus der zur Zeit gültigen Preisliste für Bereitstellungskosten.
  5. Reservierungen von Veranstaltungsräumen werden mit der Annahme durch das Parkcafé bindend. Für den Fall der Stornierung sind die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Raummieten zu zahlen. Ihre Höhe ergibt sich aus der gültigen Preisliste für Raummieten. Eine Rückzahlung der Raummiete bei Stornierung oder Ausfall der Veranstaltung erfolgt nicht! Zusätzlich gelten bei Absage oder Stornierung der Veranstaltung auch durch höhere Gewalt oder Pandemien o.ä. folgende Kosten als Ersatz für entgangenen Umsatz:
    bis 90 Tage vor der Veranstaltung: keinen Umsatz
    bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 33% vom Umsatz
    bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 66% vom Umsatz
    bis 14 Tage vor der Veranstaltung : 80% vom Umsatz
    bis 5 Tage vor der Veranstaltung: 100% vom Umsatz
    Falls der Satz für den Speisenumsatz noch nicht konkret festgelegt wurde, gilt der zurzeit gültige Mindestumsatz x Personenzahl.
    Berechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die bei Buchung festgelegt wurde. Dies gilt für Veranstalter sowie Ausführer.
  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Parkcafé die garantierte Anzahl der Teilnehmer an einer Veranstaltung spätestens 48 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Tatsächliche Abweichungen nach unten können innerhalb dieser Frist nicht mehr berücksichtigt werden. Die Garantie ist Basis der Abrechnung. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, berechnen wir pauschal für das Bedienungspersonal je angefangene Stunde € 150.00.
  7. Der Auftraggeber haftet dem Restaurant Parkcafé gegenüber für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Speisen und Getränke.
  8. Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Auftraggeber, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Restaurant Parkcafe bedarf. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen an Wänden und Decken ist ohne die Zustimmung der Restaurantleitung nicht gestattet. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen bei Konferenz- und Bankettveranstaltungen übernimmt das Restaurant Parkcafé keine Haftung. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial soll bis spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung wieder abgeholt werden.
  9. Die Versicherung für eingebrachte Sachen hat der Veranstalter selbst zu besorgen.
  10. Sollen Störungen oder Defekte an den vom Restaurant Parkcafé zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Restaurant Parkcafé unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückzahlung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden.
  11. Im Fall höherer Gewalt behält sich das Parkcafé das Recht vor, den Auftrag zu stornieren.
  12. Etwaige Mängelrüge kann von uns nur während der Veranstaltung selbst anerkannt werden. Wenden Sie sich bitte an das Servicepersonal bzw. die Restaurantleitung. Eine etwaige Minderung der Rechnung kann nur nach erfolgter Mängelrüge anerkannt werden.
  13. Das Restaurant Parkcafé liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Krankenhaus Ludwigsburg. Die gesetzlichen Lärmgrenzwerte sind unbedingt einzuhalten – Anweisungen unseres Servicepersonals entsprechend zu befolgen. Wir müssen uns bei Nichtbeachtung eine Beendigung der Veranstaltung vorbehalten.
  14. Die Rechnungen des Parkcafé sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  15. Bei Berechnung der Fristen wird der Tag des Eingangs einer schriftlichen Stornierung des Restaurant Parkcafés nicht mitgerechnet.
  16. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Ludwigsburg.